Anspruch des Kunden
Veränderungen und damit auch Verbesserungen beginnen im KVP immer damit, dass reflektiert wird, welche Ansprüche des Kunden erfüllt werden sollen. Ich habe hier auch ganz bewusst „des Kunden“ geschrieben, also in der Anzahl. In meinen Augen geht es immer darum, das einzelne Individuum mit seinen Bedürfnissen im Blick zu haben und zu überlegen, wie diese kontinuierlich besser erfüllt werden können. Diese Ansprüche wirken teilweise über die Leistungserbringung hinaus (bspw. in Form der Produktqualität), manchmal auch „nur“ während der Leistungserbringung (bspw. bei Dienstleistungen). Daraus leiten sich dann weitere Ansprüche ab, die der Kunde möglicherweise gar nicht mehr so bewusst und klar formuliert.
Anspruch an den Prozess
Aus den Ansprüchen des Kunden können die schon erwähnten weiteren Ansprüche abgeleitet werden. In der Regel richten sich diese Ansprüche dann an den Prozess, der die Leistung zur Verfügung stellt. Hier kann dann aus dem Anspruch des Kunden, bspw. nach möglichst kurzer Durchlaufzeit (also eine Flusseffizienz) auch leicht ein Widerspruch zur optimalen Auslastung in Form der Ressurceneffizienz entstehen. Eine Lösung dieses Paradoxons ist in meinen Augen nur auf der Basis des Bewusstseins der entsprechenden Prioritäten möglich. Daraus leiten sich dann dann die notwendigen Entscheidungen ab. Ein Weg zum Umgang mit diesem Paradoxon kann auch darin liegen, die Verschwendungen im Ressourceneinsatz zu reduzieren, die sich nachteilig auf die Durchlaufzeit auswirken.
– Jonathan Swift
Anspruch an die Beteiligten
In der Regel funktioniert Prozesse nicht ohne die beteiligten Menschen. Selbst bei vollautomatisierten Prozesse waren es doch Menschen, die die ursprünglichen Ansprüche an die Prozesse aus den Ansprüchen des Kunden abgeleitet haben und daraus die Prozesse entwickelt haben. Die Ansprüche an die Beteiligten bestehen also darin, diese ursprünglichen Ansprüche entsprechend umzusetzen, die notwendige Weiterentwicklung und die betrieblichen Erfordernisse zu berücksichtigen. Daraus leitet sich auch der Anspruch an die betreffenden Führungskräfte ab, die Leistungsfähigkeit der Beteiligten sicherzustellen und zu steigern.
Anspruch an sich selbst
Aus den vorgenannten Ansprüchen leitet sich dann letztlich auch der Anspruch an einen selbst ab. Und letztlich kann auch nur dieser Anspruch wirklich erfüllt werden, weil nur auf die eigenen Handlungen echte Einflussmöglichkeiten bestehen. Das heißt nun nicht, dass es einfach ist, den eigenen Ansprüchen immer gerecht zu werden. Möglicherweise sind die eigenen Ansprüche sogar unerreichbar, weil sie zu hoch angesetzt werden. Daher ist es auch hier wieder entscheidend, dass viel bewusste Reflexion dahintersteckt. Vor allem das Bewusstsein, dass es sich immer um eine Gradwanderung zwischen den eigenen Ansprüchen und Ausreden im Sinne des oben genannten Zitats.
Bei den eigenen Ansprüchen (wie auch an andere) geht auch darum die eigenen (oder fremden) Fähigkeiten einerseits realistisch einzuschätzen und trotzdem die Ansprüchen mit angemessenen Herausforderungen zu verbinden. Davon ausgehend stellt sich dann die Frage, wie die Fähigkeiten entsprechend gesteigert werden können, um den Ansprüchen zu genügen oder eben doch die Ansprüche entsprechend zurückzudrehen. Also entweder einen dickeren Bohrer zu verwenden und den Umgang damit zu lernen oder ein dünneres Brett zu wählen. Unterm Strich bleibt aber wieder nur die Wahl einer entsprechend bewussten Entscheidung – die auch bewusst revidiert werden darf, wenn es bewusst notwendig sein sollte. Hier schließt sich dann der Kreis des kontinuierlichen Bewusstseins.
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