Inhalt der Episode
- Was bedeutet der Begriff Regulatorik, wo kommt er her und was steckt dahinter?
- Welche Unternehmen und Organisationen sind davon betroffen?
- Was sind die spezifischen Besonderheiten zwischen den verschiedenen Organisationsformen und der Regulatorik?
- Welche Wechselwirkungen bestehen mit der DSGVO?
- Daten & Digitalisierung – Wie sieht der Zusammenhang mit der Regulatorik dabei aus?
- Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Regulatorik auf die Geschäftsprozesse?
- Welche Verantwortung tragen die verschiedenen Beteiligten (Geschäftsführung, Führungskräfte, Mitarbeiter) dabei?
- Einstieg in die Regulatorik, wo und wie einsteigen?
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(Teil)automatisiertes Transkript
Episode Kaizen 2 go 152 – Regulatorik und Geschäftsprozesse
Herzlich willkommen zu dem Podcast für Lean Interessierte, die in ihren Organisationen die kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse und Abläufe anstreben, um Nutzen zu steigern, Ressourcen-Verbrauch zu reduzieren und damit Freiräume für echte Wertschöpfung zu schaffen. Für mehr Erfolg durch Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, höhere Produktivität durch mehr Effektivität und Effizienz. An den Maschinen, im Außendienst, in den Büros bis zur Chefetage.
Götz Müller: Heute habe ich Marcel Supernok-Kolbe bei mir im Gespräch. Er ist Jurist und Regulatorikexperte. Hallo, Herr Supernok-Kolbe.
Marcel Supernok-Kolbe: Hallo, Herr Müller.
Götz Müller: Klasse, dass es heute geklappt hat. Sagen Sie vielleicht noch mal zwei, drei Sätze zu sich selber als Person, auf das Thema Regulatorik werden wir dann ja noch ganz intensiv eingehen.
Marcel Supernok-Kolbe: Genau, also vielen Dank auch für die Einladung. Wie schon von Ihnen eingangs gerade erwähnt, mein Name ist Marcel Supernok-Kolbe, ich bin ortsansässig in Waiblingen, habe hier eine Unternehmensberatung und bin mit der Unternehmensberatung spezialisiert insbesondere eben auf dem Bereich Recht und Regulatorik, bin selber hauptberuflich bei der privaten Krankenversicherung tätig im juristischen Bereich und die Unternehmensberatung ist eben meine nebenberufliche Tätigkeit. Gleichzeitig habe ich noch einen Lehrauftrag an einer regionalen Hochschule und bin im Kompetenzzentrum für Wirtschaftsrecht aktiv, also ich verbinde immer ganz gern Praxis und eben Theorie beziehungsweise Wissenschaft, um eben hier up to date zu bleiben und die Unternehmen auch entsprechend beraten und unterstützen zu können.
Götz Müller: Ich könnte mir jetzt definitiv vorstellen, weil ich weiß, wie es mir selber ging, bevor ich Sie kennengelernt habe, wo ich dann den Begriff Regulatorik das allererste Mal gehört habe, konnte ich nicht wirklich, um das mal vorsichtig auszudrücken, nicht wirklich etwas damit anfangen, das heißt, Sie sollten vielleicht mal den Zuhörern, ja, klar machen, erklären, was bedeutet der Begriff, wo kommt der her und dann kommen wir natürlich auch im Verlauf des Gesprächs sicher dazu, was steckt halt dahinter.
Marcel Supernok-Kolbe: Genau, also kann ich sehr gerne tun, den Begriffe hört man auch eigentlich eher in einer ganz spezifischen Branche, nämlich häufig am Kapitalmarkt, denn dort kommt das ganze Thema her, dort gibt's ja auch die BaFin als zentrale Aufsichtsbehörde und insbesondere geht's in den Bereich Regulatorik darum, eben staatlichen Normen und, ja, Gesetzgebung oder eben Richtlinien umzusetzen, die nicht zwingend Gesetz sind, die aber die Aufsichtsbehörden bei den Unternehmen vorsehen. Jetzt kann man natürlich sagen, gut Kapitalmarkt, ja gut, damit hat jetzt nicht zwingend jede GmbH was zu tun, aber es ist heute einfach so, dass die Regulatorik oftmals sehr weite Kreise zieht und auch Unternehmen trifft, die jetzt nicht zwingend etwas eins zu eins am Kapitalmarkt zu tun haben oder aktiv sind, sondern dann eben durch diese Richtlinien und Normen, die eben nicht zwingend gesetzt sind, aber man sie trotzdem in der Praxis bei den Unternehmen sehen möchte, als Staat, als Aufsicht, aber auch als als IHK zum Beispiel und diese Umsetzung von diesen Normen und von diesen Richtlinien, das ist eben genau der Bereich, um den ich mich kümmere.
Götz Müller: Jetzt haben Sie es schon bisschen angedeutet, speziell natürlich auch über ihre, nennen wir es mal Hauptprofessionen, private Krankenversicherung, was sind also die Unternehmen und vielleicht auch Organisationen, die typischerweise primär davon betroffen sind?
Marcel Supernok-Kolbe: Also grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass jedes Unternehmen, jede Unternehmensform, betroffen sein kann, also das unterscheidet jetzt nicht mit der Bereich Regulatorik zwischen Einzelunternehmer und GmbH oder Kommanditgesellschaft oder auch in einem rein familiengeführten Unternehmen oder wo ich einen externen Geschäftsführer drin habe, sondern das zielt eben spezifisch auf die komplette Unternehmenswelt ab. Ich kann Ihnen noch mal ein plastisches Beispiel geben, wenn sie jetzt zum Beispiel die Datenschutzgrundverordnung hernehmen, da gibt's natürlich das nationale Recht über das Bundesdatenschutzgesetz, aber die DSGVO selber, also die EU-Richtlinie sieht eben auch Punkte vor, und Rahmenbedingungen vor, die jetzt so eins zu eins nicht im BDSG wiederzufinden sind, bedeutet, ich bin dann so dafür da, die Unternehmen zu beraten, wie kann ich denn Prozesse, Informationen, aber auch einfach interne Dokumentationen rechtssicher gestalten, also gerade die Verbindung eben zwischen, wenn wir bei dem Beispiel Datenschutz bleiben, zwischen Datenschutzgrundverordnung und der nationalen Umsetzung im BDSG und dann eben was die Urteile und Rechtsprechungen und Richtlinien von den Industrie- und Handelskammern beispielsweise dann auch noch vorgeben, weil für ein Unternehmen ist es relativ schwer, deshalb trifft es auch im Prinzip alle, tatsächlich alles auch im Blick zu behalten, weil mit dem Gesetz heutzutage ist es nicht mehr getan, das merkt man ganz deutlich sogar im Datenschutzbereich, weil hier hat der Gesetzgeber insbesondere der europäische eben einen Rahmen vorgegeben und diesen Inhalt, wie dieser Rahmen nachher ausgefüllt werden soll, das ist dann eben ein Teil von den nationalen Aufsichtsbehörden und eben von der Rechtsprechung und jetzt jedes Urteil immer durchzugehen „Bin ich jetzt als Einzelunternehmer betroffen? War das jetzt ein Urteil für eine GmbH? War das ein Urteil für eine Aktiengesellschaft?“, es ist ein extrem schwierig und das können viele Unternehmen nicht leisten. Das ist genau der Ansatzpunkt, wo ich dann einfach sage, da brauchen die Unternehmen Unterstützung.
Götz Müller: Gut. Also ich habe jetzt definitiv rausgehört, es betrifft im Grunde jeden, Klammer auf, hat also nichts mit der Unternehmensform zu tun. Jetzt könnte ich mir vorstellen, das wichtige Stichwort DSGVO, das werden wir mit Sicherheit ein bisschen vertiefen, jetzt könnte ich mir vorstellen, dass es natürlich schon, sagen wir mal einzelne Branchen gibt oder Geschäftsmodelle, die von dem Thema Regulatorik stärker betroffen sind.
Marcel Supernok-Kolbe: Ja also das kann man natürlich so unterstreichen. Insbesondere, wenn Sie eben auch in den Bereich der Digitalisierung gucken, jedes kleines und mittelständisches Unternehmen oder auch jeder Einzelunternehmer, der Prozesse oder seine Tätigkeiten und das hat Angebot auch an Kunden digital abbildet, der ist natürlich von dem Bereich Regulatorik deutlich mehr betroffen als ein Unternehmen das zum Beispiel nur, in Anführungszeichen, nur analoge Daten verwaltet und eben ehr viel in Papierform macht, weil da sehen die Bedingungen einfach anders aus und gerade der Bereich Digitalisierung, vielleicht kommen wir da im Gespräch auch noch drauf im Rahmen der DSGVO, das ist einfach im Bereich, der wächst ja auch immer weiter, auch in Zukunft logischerweise noch und dann liegt die Betroffenheit natürlich viel, viel stärker vor wie jetzt im analogen Bereich.
Götz Müller: Ja. Nach meinem Verständnis, DSGVO, der Hauptansatzpunkt sind ja die personenbezogenen Daten, Digitalisierung geht jetzt nach meinem Verständnis erstmal deutlich darüber hinaus, da sind sicher Facebook und Co, was man in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten gehört hat, genügend Daten und auch personenbezogene Daten dabei. Was gibt es also für Wechselwirkungen einerseits mit der DSGVO, aber wo geht's eben auch drüber hinaus und ich bin trotzdem dabei, weil ich nur was automatisiere beziehungsweise digitalisiere, wie Sie es gesagt haben.
Marcel Supernok-Kolbe: Genau, also grundsätzlich muss man ja tatsächlich mal sagen die DSGVO oder allgemein der Bereich Regulatorik, der ist jetzt nicht so zu da, den Unternehmer des Lebens schwerer zu machen. Der Eindruck entsteht häufig, gerade wenn sich eben Unternehmen selber mit der Datenschutzgrundverordnung auseinandersetzen, wenn sie selber mal die Richtlinie anfangen durchzulesen und anfangen, zu versuchen die auch dann zu verstehen und die dann in Prozesse umzubauen und da tun sich viele eben extrem schwer und sehen auch nicht die Erleichterungen, die der Staat oder die DEU eben mit dieser Richtlinie eigentlich schaffen wollten, weil prinzipiell geht's dem europäischen Gesetzgeber bei der DSGVO und auch dem nationalen Gesetzgeber mit dem BDSG nicht darum, pauschal den Unternehmen zu verbieten, Daten zu erheben und Daten zu verarbeiten, sondern man möchte eben ein Stück weit auch Transparenz schaffen zwischen Verbraucher und Unternehmen und das eben beide Seiten wissen, welche Daten werden erhoben, für was werden die erhoben und in welche Richtung geht es nachher am Ende des Tages mit diesen Daten. Und Sie haben ja richtigerweise erwähnt, es gibt natürlich auch so, ich nenne sie jetzt mal in Anführungszeichen schwarze Schafe, wie eben Facebook oder auch im Bereich der personenbezogenen Daten andere Unternehmen, die tatsächlich mehr Daten erheben als sie prinzipiell mal für ihre eigentliche Tätigkeit benötigen und das ist per se dann mal noch nicht verboten, sondern hier ist eben die klare Grenze, dass der Gesetzgeber eben sagt „Na ja, wenn ihr das tut, dann muss der Verbraucher eben zustimmen können, muss ablehnen können, man hat ein Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten.“ und es sind eben genau die Bereiche, wo der Gesetzgeber früher keine Möglichkeit gesehen hat, diese Optionen dem Verbraucher eben zu geben und mit der Datenschutzgrundverordnung ist dieses Thema einfach existent und der Verbraucher kann auch viel mehr Einfluss nehmen. Und gerade im Bereich Digitalisierung ist es eben tatsächlich so, dass wenn eben Prozesse vereinfacht werden, wenn Sie zum Beispiel Cloud-Lösungen nutzen, wenn sie jetzt ein Einzelunternehmer sind und sie möchten Ihre Daten überall im Zugriff haben, Sie benutzen Apps, um beispielsweise Rechnungen zu erstellen oder zu verwalten und auch hier ist es so, dass die DSGVO und der Bereich Regulatorik nicht eins-zu-eins einen Einfluss haben, aber doch eben ausstrahlen können. Ich mache Ihnen mal ein konkretes Beispiel, wenn Sie wollen.
Götz Müller: Gerne.
Marcel Supernok-Kolbe: Es ist einfach, dass die DSGVO technisch-organisatorische Maßnahmen vorsieht, die vorliegen müssen, damit wenn personenbezogene Daten verwaltet werden, Sie diese App oder diese Anwendung oder diesen Prozess eben auch entsprechend datenschutzrechtlich konform gestalten können. Das bedeutet, am Anfang sagen Sie beispielsweise „Na ja, ich möchte jetzt meine Rechnung, meine Buchhaltung per App erledigen.“, ja. So. Dann brauchen Sie mal per se die Zustimmung von den Kunden, dass sie tatsächlich auch diese Daten erheben dürfen, verarbeiten dürfen, das ist schon mal das eine, dass sieht da die DSGVO auch ganz normal vor, also wenn Sie diesen Grundschutz, den die Datenschutzgrundverordnung vorsieht, erfüllen, Haken dran. Der nächste Punkt ist aber, dass sie natürlich schauen müssen, wie verarbeitet denn diese App die Daten und das geht dann weiter, über welche Server laufen diese Daten dann? Sind es amerikanische Server? Sind es europäische Server? Wer hat Zugriff auf diese Server? Genauso ist es, wenn Sie zum Beispiel ein Einzelunternehmer sind und sie sind selbständig als Fotograf und sie speichern Ihre Fotodatenbanken eben in einer Cloud, damit sie dann überall Zugriff darauf haben und dran arbeiten können. Dann ist es genauso, dass sie eben diese gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen. Ebenfalls ist es so, wenn Sie Ihre Daten jetzt nicht zwingend in der Cloud speichern, sondern auf einer reinen Festplatte also lokal, dann müssen Sie auch schauen, dass Sie eben diese regulatorischen Anforderungen, die an diese Datenverwaltung nachher gestellt werden auch erfüllen und so hängt dann im Prinzip die europäische Richtlinie DSGVO mit dem nationalen Recht BDSG zusammen, die eben auf die Prozesse ausstrahlen, wo sie per se mal ganz normal von Menschenverstand her, vom wirtschaftlichen Denken her gesagt haben: „Mensch, da wäre es doch einfacher, wenn ich den Prozess digitalisieren könnte.“
Götz Müller: Okay, jetzt haben wir uns die letzten Minuten sehr stark auf das Thema DSGVO und eben, das ist wie gesagt für mich der der Anlass die personenbezogenen Daten, beschränkt, möchte ich mal sagen, Sie haben eingangs gesagt, es betrifft auch Digitalisierung im Allgemeinen und den Zusammenhang möchte ich noch ein bisschen stärker herausarbeiten. Wo schlummert vielleicht für den ein oder anderen Unternehmer da draußen, der jetzt zuhört, wo schlummert für den irgendetwas, ich kann es auch noch nicht genau greifen, von dem er vielleicht bisher gar nichts gewusst hat.
Marcel Supernok-Kolbe: Ja. Also die Digitalisierung per se betrifft ja sehr, sehr viele Bereiche, also ob sie jetzt beispielsweise so ein ganz normales Homeoffice haben und Sie haben da dann digitale Prozesse, wo sie sagen „Ja, hier über meine Webseite, über meinen Blog veröffentliche ich automatisch Nachrichten, Informationen.“ oder wenn sie eben ein kleines oder mittelständisches Unternehmen sind und sie haben tatsächlich auch industrielle Prozesse, die sie digitalisieren wollen, also wo sie dann zum Beispiel also Fernwartung, hier etwas unternehmen können und da sieht man immer mehr, dass sich auch die BaFin, die ja eigentlich vom Kapitalmarkt herkommt, zukünftig sehr, sehr, sehr speziell um den Bereich Digitalisierung kümmern will. Der findige Zuhörer wird jetzt sagen „Ja Mensch, aber dafür gibt's ja eigentlich schon eine Aufsichtsbehörde, nämlich das BSI mit seinem ganzen Veröffentlichungen.“, das ist auch korrekt, nur ist es eben so, dass die Grenzen auch in der Aufsicht verschmelzen und das was ehemals Kapitalmarkt war und das andere, was rein IT war, dass das inzwischen sehr, sehr groß zusammengewachsen ist. Das bedeutet, wenn sie jetzt zum Beispiel eine Großbank nehmen und die haben einen FinTech und die veröffentlichen dadurch ein App-Angebot, dann kann es durchaus sein, dass wenn das BSI nachher, also die Bundesanstalt für Informationssicherheit, nachher sagt „Mensch für diese App müssen die und die Rahmenbedingungen gelten.“, dann kann es durchaus sein, dass die beiden Aufsichtsbehörden sich zusammensetzen und sagen „Ja Mensch, das könnten wir doch als Standard in Deutschland etablieren.“ und am Ende der Kette sitzt dann das kleine, mittelständische Unternehmen oder der Selbständige und muss die gleichen Anforderungen erfüllen, wie jetzt eine Großbank, die mit ihrem FinTech beispielsweise den Kunden ermöglichen wollte, eine Überweisung einzuscannen. Und das ist so ein bisschen der Zusammenhang, wo dann auch der Bogen geschlagen wird, wie sich Regulatorik und Digitalisierung so symbiotisch ein Stück weit ergänzen.
Götz Müller: Also ich höre ein Stück weit eben auch raus und sie haben das Stichwort Geschäftsprozesse ja auch das ein oder andere Mal verwendet und im Grunde ist es Wasser auf meine persönlichen Mühlen, ich muss halt meine Geschäftsprozesse kennen, nicht nur, weil ich sie digitalisieren will, sondern damit ich auch, wenn ich sie dann vielleicht digitalisiert habe, damit ich dann auch jemandem zeigen kann, dass das alles mit rechten Dingen zugeht.
Marcel Supernok-Kolbe: Genau, also das tatsächliche Grundproblem, was ich häufig sehe, ist einfach, das natürlich die Geschäftsführungen und die Unternehmen und insbesondere die Mitarbeiter, weil die müssen eigentlich ja immer als Erstes abgeholt werden und die haben ja auch die besten Ideen im Bereich Digitalisierung, dass man, wenn man sich mit denen unterhält, relativ schnell ein Gespür dafür bekommt, wo gibt es Prozesse, die tatsächlich auch schon dokumentiert sind und wo gibt's Prozesse, die sich so ein Stück weit eingeschlichen haben und was viele Unternehmen vergessen oder meistens dann zu spät erkennen ist, dass man ja prinzipiell mal eine Übersicht braucht, welche Prozesse habe ich denn überhaupt, weil nur dann kann ich auch wirklich sagen „Jawohl, den Prozess, den möchte ich digitalisieren, den Prozess habe ich vielleicht bereits digitalisiert und den Prozess werde ich zukünftig gar nicht mehr brauchen.“ Und nur dann kann ich auch Richtung Ertrag und Aufwand denken und sagen ja, mit diesem Prozess und mit diesem Projekt, das ich hier dann aufsetzen möchte, da kann ich mein Unternehmen noch mal um zehn bis fünfzehn Prozent einfach ertragstechnisch positiv entwickeln oder eben Aufwände reduzieren und dann genau in die Richtung geht es durchaus auch, ja.
Götz Müller: Ja, da fällt mir sofort das Stichwort Schattenprozesse ein, wo ich auch vor einiger Zeit schon mal eine Episode dazu gemacht habe und da könnte ich mir eben vorstellen, dass das genau die Dinge sind, die jetzt gar nicht auf dem offiziellen Radar auftauchen, mir fällt da ein Fall ein, bei einem Unternehmen, wo es dann unterm Strich achtzig Prozent aller Planungsthemen, Stichwort ERP, waren, die mit Excel gemacht wurden und nur zwanzig Prozent eigentlich mit dem ERP-System. Und das möchte ich jetzt noch ein bisschen vertiefen, Sie haben schon paar beteiligte genannt von der Rolle her, ihrer Ansicht nach, welche Verantwortung tragen die verschiedenen Beteiligten, ich sage mal, Geschäftsführung, Führungskräfte, Mitarbeiter, so die ganz großen drei Gruppen? Wo besteht da vielleicht noch ein Defizit, so nach dem Motto „Ich weiß nicht, was ich nicht weiß.“
Marcel Supernok-Kolbe: Ja. Also das ist ein sehr guter Hinweis, weil die Geschäftsführungen zwar natürlich Führungskräfte und Mitarbeiter haben, aber die endgültige Verantwortung, dass Prozesse oder dass das Unternehmen eben rechtskonform geführt wird, die obliegt konsequenterweise immer der Geschäftsführung und genau hier muss es eben so einen tone of the top geben, dass man eben sagt, ja, wir wollen natürlich produzieren, wir wollen eben Vertrieb machen, aber das geht eben nur im Rahmen dessen, was der Gesetzgeber uns eben ermöglicht, und auch hier ist es ebenso, dass es Möglichkeiten gibt, dass es eben Auslegungsmöglichkeiten gibt in den Gesetzen, wo man sagen kann „Jawohl, hier sieht der Gesetzgeber jetzt nicht ganz klar eine Richtung vor, sondern hier sagt der Gesetzgeber eben ganz klar, ihr könnt ihr links gehen oder könnt ihr rechts gehen.“ und genau das ist eben der Punkt, wenn die Geschäftsführung sagt, wir möchten diesen Weg gehen und uns eben nicht zwingend ist ständig mit irgendwelchen Gerichtsprozessen rumschlagen, mit Schadensersatzzahlungen rumschlagen, sondern wir möchten uns eben an genau das halten, was der Gesetzgeber uns vorgibt und die Möglichkeiten auch ausnutzen, die er in der Umsetzung der Gesetzgebung sieht, dann ist es natürlich Aufgabe der Führungskräfte, die Mitarbeiter abzuholen und es dann auch ein Stück weit zu leben, weil wenn ein Mitarbeiter nur dann diese, vielleicht neuen, Prozesse oder überarbeiteten Prozesse auch tatsächlich so versteht, dass es auch dem Mitarbeiter Sicherheit gibt, weil er ganz genau weiß „Mensch, wenn ich diesen Prozess jetzt genauso ausführe, wie wir ihn hier dokumentiert haben, dann bin ich rechtskonform unterwegs.“. Genau das ist ja eigentlich dann auch dieses Gefühl, was man dem Mitarbeiter geben möchte, wenn du das genauso tust, dann brauchst du keine Angst haben, dass es hier nachher irgendwie Abmahnungen gibt oder irgendwie Gespräche mit Führungskräften gibt, sondern man hier eben rechtskonform unterwegs ist und der Mitarbeiter auch tatsächlich das tun kann, was er eben soll nämlich zum Beispiel eben Vertrieb machen zum Beispiel produzieren. Und dann das ist ja nachher auch das, weshalb das Unternehmen wachsen kann, weil diese Regulatorik, regulatorischen Anforderungen, die sollen ja nicht als Ballast verstanden werden, sondern eben als genau den Rahmen, den ein Unternehmen braucht, um das zu tun was es eigentlich möchte.
Götz Müller: Ja, da könnte ich mir jetzt sogar vorstellen, der ein oder andere kriegt vielleicht sogar leuchtende Augen, weil er rausgehört hat, das ich jetzt eine Gelegenheit, mal besagte Schattenprozesse in den Griff zu kriegen, weil so ein, ich nehme das durchaus immer mal wieder wahr, so ein gewisser externer Druck manchmal hilfreich sein kann, um den Dingen à la Vogel Strauß, Kopf in den Sand, nicht ausweichen zu können, weil man immer noch auf jemand anders vorweisen kann und gesagt hat „Guck mal, hier hebt einer denn den Zeigefinger.“
Marcel Supernok-Kolbe: Ja, also genau. Kann ich nur so unterstreichen, die Geschäftsführung, obwohl sie eben Führungskräfte hat oder Führungsebenen manchmal ja sogar hat, darf am Ende des Tages nicht vergessen, dass sie tatsächlich wirklich auch für das haftet, was das Unternehmen tut und was es eben insbesondere nicht tut und dieses Nichttun, das ist meistens das, was die Unternehmen gar nicht auf dem Schirm haben, weil sie diese ganze Fülle an rechtlichen Anforderungen, an juristischen Rechtsprechungen und an Rahmen und Richtlinien, die eben auch noch dann von den Verbänden kommen, dass man es gar nicht in der Fülle auf dem Schirm haben kann und das ist auch kein Vorwurf, weil ein Unternehmen soll ja eigentlich genau das tun, weshalb es existiert, eine Ware produzieren, eine Dienstleistung erbringen und klar, es muss sich drum kümmern, aber es kann hier eben auch auf externe Partner zugreifen, es kann auf Unternehmensberatungen zugreifen, die hier unterstützen, einfach damit die Unternehmen es auch wirklich an der Stelle ein Stück weit leichter haben.
Götz Müller: Okay. Das war jetzt ein gutes Stichwort, wir haben ziemlich über das Thema DSGVO gesprochen, da hoffe ich mal, dass alle Zuhörer so unterwegs sind, dass sie sagen, von dem Thema haben wir uns gelöst, das haben wir zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst, jetzt kommt etwas Neues auf mich zu. Was tue ich denn da, um in das Thema einzusteigen?
Marcel Supernok-Kolbe: Genau. Also ein Stück weit muss ich Ihnen tatsächlich an der Stelle ausnahmsweise widersprechen, denn die DSGVO ist tatsächlich bei vielen Unternehmen im Kopf, auch schon auf der Homepage, aber wenn ich gerade auch datenschutzrechtliche Prozesse prüfe oder die Umsetzung bei Unternehmen mal prüfe, weil einfach die Geschäftsführung sagt „Mensch, Herr Supernok-Kolbe, können sie nicht da mal drüber gucken? Passt das so, wie wir das leben und wie wir das gemacht haben?“, dann muss man tatsächlich feststellen, dass es an vielen Stellen immer noch hängt und das ist auch kein Vorwurf, wie gesagt, sondern es hat zum Teil auch wirklich mit der Fülle an Informationen zu tun, die die Unternehmen bekommen und die gar keine Filtermöglichkeit mehr haben, tatsächlich das, was auch wirklich nachher auf Sie zutrifft, eins zu eins so umzusetzen, dass es passt. Und dann auch an der Stelle unterstütze ich natürlich auch weiter und die Unternehmen, die hier gerne auch mal eine Prüfung möchten, wie sie das alles machen, ob das passt, ob man noch irgendwelche Dokumentationen zusätzlich braucht oder eben nicht und da unterstütze ich natürlich sehr, sehr gerne und jetzt nicht nur eben im Bereich Datenschutz sondern eben generell so Stück weit Compliance, das sagt auch vielen Unternehmen etwas, die Regulatorik ist ein Stück weit, steht der die Compliance im Prinzip vor .Nicht jedes Unternehmen braucht eine Compliance-Abteilung oder eine Compliance selber, aber eben wenn man diese regulatorischen Anforderungen schon von vornherein richtig befolgt und weiß, welche einen auch tatsächlich betreffen, dann kann man schon sehr, sehr, sehr viel rechtssicher gestalten, Problemen aus dem Weg gehen und einfach auch sich auf das konzentrieren, was wichtig ist, nämlich sein Unternehmen und seine Kunden.
Götz Müller: Ja, das fand ich jetzt auch ein gutes Stichwort zum Abschluss, weil ich das durchaus gut finde, von Ausnahmen mal abgesehen, aber das wäre dann wahrscheinlich eine eigene Episode, wenn man sich erstmal darüber im Klaren ist, was denn der Kernprozesse ist, also wo entsteht denn die Leistung meines Unternehmens und dann kann man durchaus sagen für einen Unterstützungsprozess, und da zähle ich jetzt mal ganz frech die Regulatorik dazu, da hole ich mir jemanden, der es tagtäglich macht und muss mir da nicht selber unnötigerweise Wissen aneignen wo für mein Kunde mich ja eigentlich gar nicht bezahlt.
Marcel Supernok-Kolbe: Genau. Also das kann ich absolut unterstreichen und auch einen Haken dran machen und das sagen mir auch die Kunden als Feedback, bei denen ich war oder auch tatsächlich immer noch in Kontakt bin, weil es eben auch wirklich darum geht, rechtssichere Prozesse und die Regulatorik selber in dem Unternehmen erstmal natürlich reinzubringen und dann auch konstant weiterzuentwickeln. Jedes Urteil, das zum Beispiel im Datenschutzbereich gefällt wird, jede Strafzahlung, die kommt, die basiert ja auf individuellen Entscheidungen, die durchaus auch Einfluss auf die generelle Umsetzung haben können. Von daher ist es tatsächlich genau so, wie Sie richtigerweise sagen, die Unternehmen sollen sich oder müssen sich natürlich darum kümmern, aber sollen sich nicht extra ein Wissen aneignen und aufbauen, weil das ist extrem zeitaufwendig und gerade auch für Einzelunternehmer natürlich alles andere als sinnvoll, wenn man sich mit einer Materie beschäftigen muss, mit der man sich vielleicht nicht auskennen, das produziert dann Fehler, das produziert Aufwand und tatsächlich ja auch so ein bisschen negative Stimmung gegenüber dem Thema und genau da stehe ich dann eben gerne unterstützend zur Verfügung und helfe den Unternehmen auch einfach dort erfolgreich zu sein in Bereichen, wo sie vielleicht am Anfang noch gar kein Erfolg gesehen haben, weil sie es nur als Aufwand empfinden.
Götz Müller: Und vielleicht, so wie ich das bei mir auch manchmal sage, vielleicht dann einfach auch nur wieder ruhig schlafen können.
Marcel Supernok-Kolbe: Genau.
Götz Müller: Gut. Herr Supernok-Kolbe, ich danke Ihnen für Ihre Zeit, da waren also für mich auch wieder spannende Dinge dabei, Sachen, mit denen man sich sonst gar nicht so direkt beschäftigt, deshalb vielen Dank.
Marcel Supernok-Kolbe: Gerne. Ich habe zu danken.
Götz Müller: Das war die heutige Episode im Gespräch mit Marcel Supernok-Kolbe zum Thema Regulatorik und Geschäftsprozesse. Notizen und Links zur Episode finden Sie auf meiner Website unter dem Stichwort 152.
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Ich bin Götz Müller und das war Kaizen to go. Vielen Dank fürs Zuhören und Ihr Interesse. Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit bis zur nächsten Episode. Und denken Sie immer daran, bei allem was Sie tun oder zu lassen, das Leben ist viel zu kurz, um es mit Verschwendung zu verbringen.
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